Mitglied werden
Formelle Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft:
- Ihre Einzelfirma, Personengesellschaft oder juristische Person benötigt eine Niederlassung oder Betriebsstätte im Verbandsgebiet und
- muss im Handelsregister eingetragen sein.
Über das Gesuch entscheidet der Vorstand anlässlich der nächsten Sitzung (jährlich finden fünf reguläre Sitzungen statt). Die Gesuchsteller werden über den Entscheid des Vorstandes schriftlich informiert.
Bitte füllen Sie den Antrag zur Mitgliedschaft vollständig aus. Wir setzen uns anschliessend gerne mit Ihnen in Verbindung.